Durchsturzsicherung für Lichtkuppeln und Lichtbänder in der Steiermark
Die häufigste Gefahrenstelle am Hallendach ist nicht die Dachkante, sondern das Lichtband. Welche Lösungen es gibt, was Pflicht ist und wie die Nachrüstung in Graz und der Steiermark abläuft.

Absturzsicherung
Lichtkuppeln und Lichtbänder aus Kunststoff gelten grundsätzlich als nicht durchsturzsicher – wer am Dach arbeitet, muss davor geschützt werden. Am sichersten und langfristig günstigsten ist eine kollektive Lösung direkt am Bauteil: ein Netz, ein Gitterrost oder eine Umwehrung, ergänzt durch Anschlagpunkte nach ÖNORM EN 795. In Graz und der Steiermark betrifft das vor allem Gewerbe- und Industriehallen mit durchgehenden Lichtbändern – bei Wartung, Reinigung und besonders bei einer geplanten Photovoltaik-Montage.
Warum das Lichtband die kritischste Stelle am Hallendach ist
An der Dachkante ist die Gefahr sichtbar, beim Lichtband nicht. Kunststoffkuppeln sehen auch nach Jahrzehnten stabil aus, verlieren aber durch UV-Strahlung und Temperaturwechsel deutlich an Festigkeit. Ein Durchsturz passiert deshalb meist nicht bei bewusstem Betreten, sondern beim Ausweichen, Stolpern oder Abstützen.
- Alterung: Versprödung durch UV und Hagel – die Tragfähigkeit sinkt über die Nutzungsdauer, ohne dass man es von außen erkennt.
- Verdeckte Öffnungen: Im steirischen Winter liegt auf flachen Lichtbändern Schnee, die Öffnung verschwindet in der weißen Dachfläche. Das gilt für Hallen im Aichfeld und im Ennstal genauso wie für Betriebsgebiete rund um Graz.
- Arbeitswege: Materialtransport, Kabeltrassen und Schneeräumung führen oft quer über oder knapp neben die Lichtbänder.
- Bestandsalter: Viele steirische Gewerbehallen stammen aus den 1980er- und 1990er-Jahren – Trapezblech mit langen Lichtbändern in Firstnähe, damals ohne jede Sicherung eingebaut.
- PV als Auslöser: Kommt eine Anlage aufs Dach, wird die Fläche plötzlich regelmäßig begangen. Was jahrelang niemand betreten hat, wird zur Arbeitsfläche.
Welche Lösung passt zu welchem Dach?
Die Reihenfolge ist im Arbeitnehmerschutz vorgegeben: zuerst die Gefahr beseitigen, dann kollektiv sichern, erst zuletzt individuell mit persönlicher Schutzausrüstung. Für Lichtkuppeln heißt das konkret:
- Netze: Edelstahl- oder Kunststoffnetze werden in oder unter der Kuppel montiert – meist die wirtschaftlichste Nachrüstung im Bestand, oft ohne Eingriff in die Abdichtung.
- Gitterroste und Schutzgitter: robust, gut begehbar, sinnvoll dort, wo über dem Lichtband gearbeitet oder gereinigt werden muss.
- Durchsturzsichere Kuppeln: Beim Tausch im Rahmen einer Sanierung lassen sich geprüfte Elemente einsetzen – Nachweis nach ÖNORM EN 1873 (Tabelle 7) bzw. GS-BAU-18, üblicherweise mit der Stufe SB 300 und unter Berücksichtigung der Alterung.
- Umwehrung: Ein Geländer rund um das Lichtband ist die Lösung, wenn die Kuppel selbst nicht belastet werden darf – etwa bei sehr großen Lichtkuppeln oder Glaselementen.
- Anschlagpunkte und Seilsysteme nach EN 795: unverzichtbare Ergänzung für Arbeiten in der Nähe der Öffnung, aber kein Ersatz für eine kollektive Sicherung – sie setzen Unterweisung, Rettungskonzept und Disziplin voraus.
Welche Variante infrage kommt, entscheidet sich am Dach: Kuppelform und -größe, Aufsetzkranz, Zustand der Abdichtung, Resttragfähigkeit und die künftige Nutzung. Die ÖNORM B 3417 ordnet Dachflächen dazu Ausstattungsklassen zu – je häufiger und je mehr Personengruppen ein Dach nutzen, desto stärker geht die Anforderung in Richtung fest montierter, kollektiver Ausstattung samt gesichertem Dachzugang.
Pflichten, Prüfung und der praktische Ablauf
Für Arbeiten am Dach gilt in Österreich das ASchG mit der Bauarbeiterschutzverordnung (BauV): Öffnungen und nicht durchsturzsichere Flächen müssen tragfähig abgedeckt oder umwehrt werden, sonst ist gegen Absturz zu sichern. Verantwortlich ist der Arbeitgeber der arbeitenden Personen – als Gebäudeeigentümer oder Betreiber haben Sie zusätzlich ein handfestes Interesse daran, dass Fremdfirmen am Dach sicher arbeiten können, weil sonst jeder Wartungstermin zur Diskussion wird.
- Bestandsaufnahme: Begehung mit Fotodokumentation – Anzahl und Typ der Kuppeln, Zustand, Abstände zu Dachkante und künftigen Arbeitswegen.
- Konzept: kollektive Sicherung festlegen, Anschlagpunkte ergänzen, Dachzugang und Rettung mitdenken.
- Montage: Befestigung auf die Unterkonstruktion abgestimmt, bei Trapezblech und Sandwichdach mit geprüften Systemkomponenten.
- Dokumentation: Prüfprotokoll, Bestandsplan am Dachausstieg, Unterweisung der Nutzer.
- Jährlich: Anschlageinrichtungen und PSAgA sind mindestens einmal pro Jahr fachkundig zu prüfen – die Durchsturzsicherungen werden dabei gleich mitkontrolliert.
Wirtschaftlich am sinnvollsten ist die Nachrüstung, wenn ohnehin jemand aufs Dach muss: gemeinsam mit einer PV-Montage, einer Modulreinigung oder der jährlichen Prüfung. Ein Dachzugang, ein Gerüst- oder Hebeeinsatz, ein Protokoll. Wir sehen uns Ihr Dach an und sagen offen, welche Lösung reicht – schildern Sie uns kurz Ihr Hallendach, Bestandsfotos genügen für eine erste Einschätzung. Bei Industrie- und Lagerhallen lässt sich das meist in einem Termin mit der übrigen Dachausstattung klären.
Häufige Fragen
Sind Lichtkuppeln aus Kunststoff durchsturzsicher?
In der Regel nein. Lichtkuppeln und Lichtbänder aus Kunststoff gelten grundsätzlich als nicht durchsturzsicher – auch dann, wenn sie optisch einwandfrei aussehen. Durchsturzsicher ist ein Bauteil nur, wenn es entsprechend geprüft und gekennzeichnet ist, etwa nach ÖNORM EN 1873 (Tabelle 7) oder GS-BAU-18, und die vom Hersteller angegebene Nutzungsdauer nicht überschritten ist.
Muss ich alte Lichtbänder tauschen oder genügt eine Nachrüstung?
Beides ist möglich. Solange die Eindeckung dicht und intakt ist, sind nachgerüstete Netze oder Gitterroste meist die wirtschaftlichere Lösung; sie lassen sich an vielen Kuppel- und Lichtbandtypen im Bestand montieren. Steht ohnehin eine Sanierung oder ein Kuppeltausch an, ist der Einbau bereits durchsturzsicherer Elemente sinnvoll.
Wie oft müssen Anschlagpunkte und Sicherungen geprüft werden?
Anschlageinrichtungen nach ÖNORM EN 795 und die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz sind mindestens einmal jährlich durch eine fachkundige Person zu überprüfen und zu dokumentieren. Nachgerüstete Durchsturzsicherungen werden im Rahmen dieser Begehung mitkontrolliert – auf Verformung, Korrosion, lose Befestigungen und Alterung.
