
PV-Montage
Die PV-Montage auf einem Mehrparteienhaus in Graz oder der Steiermark unterscheidet sich vor allem in drei Punkten vom Einfamilienhaus: Es braucht einen tragfähigen Beschluss der Eigentümergemeinschaft, meist ein Bauverfahren nach dem Steiermärkischen Baugesetz und eine Montageplanung, die den laufenden Wohnbetrieb berücksichtigt. Technisch sind die Grazer Wohnbauten dankbar – überwiegend Flachdächer, oft begrünt oder bekiest, mit reichlich zusammenhängender Fläche.
Was auf Grazer Wohnanlagen technisch zu beachten ist
Der Grazer Wohnbau ist geprägt von zwei Bautypen: den Zeilen- und Blockbauten der Nachkriegsjahrzehnte in Bezirken wie Eggenberg, Liebenau oder Gries und den neueren, verdichteten Wohnanlagen in den Entwicklungsgebieten im Süden und Westen der Stadt. Beide haben in der Regel Flachdächer – und genau dort liegen die Besonderheiten.
- Gründach und Bekiesung: Viele Wohnanlagen haben extensiv begrünte Dächer. Die Substratschicht muss im Modulbereich zurückgebaut, die Abdichtung mit Schutzlagen versehen und die Entwässerung freigehalten werden. Ein Nebeneffekt: Gründächer kühlen die Module und wirken sich günstig auf den Ertrag aus.
- Ältere Abdichtungen: Bei Bitumendächern aus den 1970er- und 80er-Jahren ist die Restlebensdauer die Schlüsselfrage. Steht ohnehin eine Sanierung an, gehört die PV-Anlage zeitlich damit verbunden – sonst zahlt man später die Demontage und Wiedermontage ein zweites Mal.
- Statik: Ballastierte Systeme bringen Zusatzlast auf ein Dach, das oft schon Kies, Substrat und Schneelast trägt. Die Resttragfähigkeit ist vor der Planung zu klären, nicht danach.
- Aufbauten und Verschattung: Lift-Überfahrten, Lüftungszentralen, Rauchabzüge und Antennen zerschneiden die Fläche. Eine ordentliche Verschattungsbetrachtung ist auf Wohnhausdächern wichtiger als auf leeren Hallendächern.
- Brandschutz und Fluchtwege: Wartungsgassen, Abstände zu Brandabschnitten und der Zugang zu Rauchabzügen dürfen nicht zugebaut werden.
Welche Befestigung sinnvoll ist – ballastiert oder durchdringend – hängt vom Dachaufbau ab. Details dazu stehen im Beitrag zur ballastierten Flachdachmontage.
Beschluss, Bauverfahren und Schutzzonen
Vor dem ersten Handgriff am Dach stehen zwei Formalitäten, die in der Praxis mehr Projekte verzögern als jedes technische Thema.
- Wohnrecht: Wird die Anlage zum Nutzen aller Wohnungseigentümer errichtet, reicht üblicherweise ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft im Rahmen der außerordentlichen Verwaltung. Nutzt sie nur einzelne Objekte, ist sie eine Änderung nach § 16 WEG – dann braucht es die Zustimmung der übrigen Eigentümer, wobei nach angemessener Information eine Zustimmungsfiktion greifen kann. Bei Miet- oder Genossenschaftsobjekten läuft die Entscheidung über Eigentümer bzw. Bauvereinigung.
- Baurecht: Nach dem Steiermärkischen Baugesetz sind Solar- und Photovoltaikanlagen auf Gebäuden bis 400 m² Bruttofläche und höchstens 3,50 m Höhe anzeigepflichtig. Größere Anlagen – auf einer Wohnanlage schnell erreicht – laufen im Bewilligungsverfahren. Stand: August 2026.
- Altstadtschutzzone Graz: Innerhalb der Schutzzonen nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz ist zusätzlich eine positive Stellungnahme der Altstadtsachverständigenkommission (ASVK) erforderlich. Auf Gründerzeithäusern rund um die Innenstadt ist PV daher nur eingeschränkt und meist nur auf einsehbarkeitsfreien Dachflächen möglich. Eine Voranfrage bei der ASVK spart hier Zeit.
- Strombezug: Für die Verteilung im Haus ist meist eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage das Modell der Wahl. Dafür braucht es eine vertragliche Vereinbarung der Teilnehmer sowie die passende Zähler- und Messkonfiguration – Aufgabe des Elektrotechnikers und des Netzbetreibers, nicht der Dachmontage.
Wir übernehmen die Montage am Dach und arbeiten dabei mit den beauftragten Planern, Elektrikern und Hausverwaltungen zusammen. Einen Überblick über den Leistungsumfang finden Sie auf der Seite Leistungen.
Montage im bewohnten Objekt: Logistik schlägt Technik
Auf einem leeren Gewerbedach ist der Ablauf simpel. In einer bewohnten Wohnanlage entscheidet die Vorbereitung darüber, ob aus einer Woche Montage drei werden.
- Kran- und Stellfläche: In dicht bebauten Grazer Bezirken sind Innenhöfe eng, Zufahrten schmal und Parkplätze belegt. Kranstellfläche, Halte- und Parkverbote sowie eine kurze Vorankündigung an die Bewohner gehören in die Planung – nicht auf den Montagetag.
- Materialtransport: Module über den Aufzug zu transportieren funktioniert nur bei passenden Kabinenmaßen und ist bei größeren Stückzahlen selten sinnvoll. Meist ist ein Kran- oder Schrägaufzugstag die günstigere Lösung.
- Absturzsicherung: Wohnhausdächer haben oft keine Attika in ausreichender Höhe. Für die Montage braucht es einen Seitenschutz oder ein Anseilsystem – und für die spätere Wartung dauerhafte Anschlagpunkte. Was hier sinnvoll ist, zeigt der Beitrag zu Absturzsicherungslösungen am Flachdach.
- Kabelführung: Die DC-Leitungen laufen vom Dach über einen Steigschacht oder das Stiegenhaus zum Technikraum. Brandabschottungen und die Trassenführung sind früh mit dem Elektrotechniker abzustimmen.
- Rücksicht auf den Wohnbetrieb: Arbeitszeiten außerhalb der Ruhezeiten, saubere Baustelle am Feierabend, gesicherte Gehwege unter dem Dachrand und eine informierte Hausverwaltung ersparen viele Beschwerden.
Nach der Übergabe bleibt das Thema Instandhaltung: Auf Gründächern wächst Bewuchs in die Modulreihen, in innerstädtischer Lage setzt sich Feinstaub ab. Eine regelmäßige Sichtkontrolle hält beides im Griff. Für ein konkretes Objekt schätzen wir Aufwand und Ablauf gerne vorab ein – schreiben Sie uns.
Häufige Fragen
Brauche ich für eine PV-Anlage am Mehrparteienhaus die Zustimmung aller Eigentümer?
Wird die Anlage zum Nutzen aller errichtet, genügt in der Regel ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft im Rahmen der außerordentlichen Verwaltung. Dient sie nur einzelnen Wohnungen, ist sie eine Änderung nach § 16 WEG und braucht die Zustimmung der übrigen Eigentümer, wobei nach angemessener Information eine Zustimmungsfiktion nach zwei Monaten greifen kann. Die Prüfung im Einzelfall gehört zur Hausverwaltung oder zur rechtlichen Beratung.
Ist die PV-Anlage auf einem Wohnhaus in der Steiermark anzeige- oder bewilligungspflichtig?
Nach dem Steiermärkischen Baugesetz sind Solar- und Photovoltaikanlagen auf Gebäuden bis 400 m² Bruttofläche und maximal 3,50 m Höhe anzeigepflichtig. Größere Anlagen, wie sie auf Wohnanlagen häufig vorkommen, fallen in das Bewilligungsverfahren. In der Grazer Altstadtschutzzone ist zusätzlich eine positive Stellungnahme der Altstadtsachverständigenkommission nötig. Stand August 2026, ohne Gewähr.
Wie lange dauert die Montage auf einer bewohnten Wohnanlage?
Die reine Dachmontage einer Anlage im Bereich von 30 bis 100 kWp dauert je nach Dachaufbau und Zugang meist mehrere Tage bis rund zwei Wochen. Mehr Zeit als das Dach kostet in bewohnten Objekten oft die Logistik: Kranstellfläche, Materialtransport und die Steigleitung durch das Haus.
