
Absturzsicherung
Am Dach ist eine Absturzsicherung in Graz und der gesamten Steiermark Pflicht, sobald dort gearbeitet wird – auf Baustellen bereits ab mehr als 2 m Absturzhöhe (ASchG, Bauarbeiterschutzverordnung), in Arbeitsstätten schon ab mehr als 1 m. Ob dauerhaftes Geländer, Seilsystem oder zertifizierte Anschlagpunkte nach ÖNORM EN 795 die richtige Lösung sind, hängt vom Dachtyp ab – und davon, wie oft das Dach betreten wird. Als Spezialist für Absturzsicherung und Photovoltaik sind wir in Graz, steiermarkweit und bei Großanlagen österreichweit im Einsatz.
Wann ist am Dach eine Absturzsicherung Pflicht?
In Österreich – und damit auch in Graz und der Steiermark – regeln das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), die Arbeitsstättenverordnung (AStV) und die Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) den Schutz gegen Absturz. Die Pflicht trifft nicht nur die PV-Montage, sondern jeden, der aufs Dach muss:
- Dachdecker, Spengler und PV-Monteure bei Errichtung und Reparatur
- Rauchfangkehrer, die in der Steiermark Kamine regelmäßig kontrollieren und warten
- Wartungs- und Reinigungspersonal an PV-Anlagen, Lüftung oder Dachflächen
- Betreiber und Hausverwaltungen, die einen sicheren Zugang bereitstellen müssen
Für Bauherren, Arbeitgeber und Anlagenbetreiber ist das eine echte Verantwortung: Wer Arbeiten am Dach beauftragt, muss für sicheres Arbeiten sorgen. Bei Dächern, die immer wieder betreten werden – etwa Gewerbehallen mit Photovoltaik oder Wohnhäuser mit Kaminkehrung – ist eine fest installierte Lösung meist sinnvoller und auf Dauer günstiger als eine provisorische Absicherung bei jedem Einsatz. Die Details zu Normen und Prüfintervallen haben wir im Beitrag Absturzsicherung am Dach: Pflicht, Normen und Prüfintervalle zusammengefasst; die Absicherung selbst zählt zu unseren Kernleistungen.
Passende Lösungen für typische Dächer in Graz und der Steiermark
Die Steiermark hat eine vielfältige Dachlandschaft – und für jede Situation gibt es ein anderes, geprüftes Sicherungssystem. Grob lassen sich vier Welten unterscheiden:
- Grazer Wohnbau & Gründerzeit: steile Ziegeldächer in Bezirken wie Geidorf oder Mariatrost. Hier bewähren sich Einzelanschlagpunkte und – bei häufigem Zugang zum Kamin – Trittsysteme oder Laufstege.
- Gewerbe-Flachdächer (Graz-Süd, etwa Puntigam, Liebenau, Webling): kollektiver Seitenschutz in Form freistehender, ballastierter Geländer schützt ohne Durchdringung der Dachhaut; alternativ horizontale Seilsysteme mit Läufer.
- Landwirtschaftliche & Gewerbehallen der ländlichen Steiermark: große Trapezblech- und Welleternitflächen lassen sich mit auf die Sicke abgestimmten Anschlagpunkten oder Seilsystemen sichern. Bei alten Welleternitdächern sind Tragfähigkeit und Asbestfrage vorab zu klären.
- Obersteiermark & alpine Lagen: hohe Schneelasten verlangen stärker dimensionierte Fixpunkte und beeinflussen, wo Systeme sitzen dürfen und wie sie verankert werden.
Grundsätzlich gilt der Vorrang der kollektiven vor der persönlichen Schutzmaßnahme: Ein Geländer (kollektiver Seitenschutz) schützt jeden auf dem Dach automatisch, während persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) Schulung, Disziplin und ein Rettungskonzept voraussetzt. Was wann sinnvoll ist, erklären wir im Beitrag Seitenschutz oder Anseilschutz?; zur Auswahl der richtigen Anschlagpunkte nach ÖNORM EN 795 gibt es einen eigenen Ratgeber.
Montage, jährliche Prüfung und Betreuung – mit kurzen Wegen
Eine Absturzsicherung ist kein einmaliges Produkt, sondern eine dauerhafte Einrichtung, die fachgerecht montiert, dokumentiert und regelmäßig geprüft werden muss. Dazu gehört:
- Fachgerechte Montage nach Herstellervorgabe und ÖNORM EN 795, mit Nachweis der Verankerung im tragfähigen Untergrund
- Dokumentierte Übergabe samt Systemplan – wichtig für Betreiber und alle späteren Prüfungen
- Jährliche Prüfung: Anschlageinrichtungen und PSAgA sind mindestens einmal pro Jahr durch eine sachkundige Person zu prüfen und im Prüfprotokoll festzuhalten
- Nachrüstung und Erweiterung bestehender Systeme, etwa wenn eine neue PV-Anlage aufs Dach kommt
Der regionale Vorteil: Kurze Wege im Großraum Graz und in der Steiermark bedeuten rasche Termine – für die Erstmontage ebenso wie für die wiederkehrende Prüfung. Weil wir aus der Photovoltaik und der Absturzsicherung kommen, planen wir beides in einem Zug; das spart Schnittstellen und Kosten, wie im Beitrag Photovoltaik und Absturzsicherung gemeinsam planen beschrieben. Für größere Projekte sind wir über die Steiermark hinaus österreichweit im Einsatz; den Einstieg macht am besten eine unverbindliche Anfrage mit Dachbegehung.
Häufige Fragen
Ab welcher Höhe ist am Dach in der Steiermark eine Absturzsicherung Pflicht?
Die Regeln gelten bundesweit, also auch in Graz und der Steiermark: Auf Baustellen ist ab mehr als 2 m Absturzhöhe zu sichern (ASchG, Bauarbeiterschutzverordnung), in Arbeitsstätten bereits ab mehr als 1 m. Maßgeblich ist die konkrete Situation am Dach.
Wie oft muss eine Absturzsicherung geprüft werden?
Anschlageinrichtungen nach ÖNORM EN 795 und persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz sind mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person zu prüfen. Das Ergebnis wird in einem Prüfprotokoll dokumentiert – die Grundlage für Haftung und Betriebssicherheit.
Übernehmen Sie Absturzsicherung auch ohne Photovoltaik?
Ja. Wir montieren, prüfen und rüsten Absturzsicherungen als eigenständige Leistung nach – in Graz und der gesamten Steiermark, bei größeren Projekten auch österreichweit. Häufig planen wir sie gemeinsam mit einer PV-Anlage, sie ist aber auch einzeln erhältlich.
