
Absturzsicherung
In Österreich ist Absturzsicherung bei Arbeiten am Dach grundsätzlich ab 2 Metern möglicher Absturzhöhe vorgeschrieben (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und Bauarbeiterschutzverordnung). Zusätzlich müssen fest installierte Anschlageinrichtungen mindestens einmal jährlich durch eine fachkundige Person geprüft werden.
Wann ist eine Absturzsicherung Pflicht?
Maßgeblich sind das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und die Bauarbeiterschutzverordnung (BauV). Die allgemeine Schwelle steht in § 7 Abs 2 BauV: ab mehr als 2 Metern Absturzhöhe sind Schutzmaßnahmen erforderlich. § 87 BauV regelt die Arbeiten auf Dächern gesondert und staffelt nach Absturzhöhe und Dachneigung. Wichtig und oft übersehen: An Wandöffnungen, Stiegenläufen und Standflächen gilt die Sicherungspflicht schon ab 1,00 m. Für Flachdächer mit Lichtkuppeln, Lichtbändern und Dachausstiegen ist das der entscheidende Punkt – dort wird die 2-Meter-Regel oft als Maßstab angenommen, obwohl der niedrigere Wert greift. Bei Durchsturzgefahr sind Maßnahmen ohnehin unabhängig von der Höhe nötig. Vorrang haben kollektive Maßnahmen (Geländer, Seitenschutz) vor persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).
Die wichtigsten Systeme
- Geländer / Seitenschutz: kollektiver Schutz, ohne dass sich Personen anseilen müssen.
- Anschlagpunkte & Seilsysteme: Einzelanschlagpunkte oder horizontale Seilsysteme nach ÖNORM EN 795, in Kombination mit PSAgA.
- PSAgA: Auffanggurt, Verbindungsmittel und Falldämpfer – jährlich zu prüfen, Anwendung nur mit Schulung.
Prüfintervalle – das wird oft übersehen
Anschlageinrichtungen und PSAgA müssen mindestens jährlich (in der Regel alle 12 Monate) durch eine sachkundige Person überprüft und dokumentiert werden. Ohne gültiges Prüfprotokoll drohen im Schadensfall Haftungs- und Versicherungsprobleme – und bei Kontrollen Verwaltungsstrafen.
Tipp: mit der PV-Reinigung kombinieren
Wer eine PV-Anlage betreibt, ist ohnehin regelmäßig am Dach. Die jährliche Prüfung der Absturzsicherung lässt sich effizient mit der Modulreinigung bündeln: ein Dachzugang, ein Termin, ein Protokoll.
Häufige Fragen
Ab welcher Höhe ist eine Absturzsicherung Pflicht?
In Österreich grundsätzlich ab etwa 2 Metern möglicher Absturzhöhe – bei besonderen Gefahren auch darunter. Kollektive Maßnahmen wie Geländer haben Vorrang vor persönlicher Schutzausrüstung.
Wie oft muss eine Absturzsicherung geprüft werden?
Fest installierte Anschlageinrichtungen und PSAgA müssen mindestens einmal jährlich durch eine fachkundige Person geprüft und dokumentiert werden.
Welche Norm gilt für Anschlagpunkte?
Für Anschlageinrichtungen ist die ÖNORM EN 795 maßgeblich; ergänzend gelten Herstellervorgaben und die einschlägigen Schutzvorschriften.
