Absturzsicherung
Am Dach ist eine Absturzsicherung in Graz und der gesamten Steiermark Pflicht, sobald dort gearbeitet wird – auf Baustellen bereits ab mehr als 2 m Absturzhöhe (ASchG, Bauarbeiterschutzverordnung), in Arbeitsstätten schon ab mehr als 1 m. Ob dauerhaftes Geländer, Seilsystem oder zertifizierte Anschlagpunkte nach ÖNORM EN 795 die richtige Lösung sind, hängt vom Dachtyp ab – und davon, wie oft das Dach betreten wird. Als Spezialist für Absturzsicherung und Photovoltaik sind wir in Graz, steiermarkweit und bei Großanlagen österreichweit im Einsatz.
In Österreich – und damit auch in Graz und der Steiermark – regeln das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), die Arbeitsstättenverordnung (AStV) und die Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) den Schutz gegen Absturz. Die Pflicht trifft nicht nur die PV-Montage, sondern jeden, der aufs Dach muss:
Für Bauherren, Arbeitgeber und Anlagenbetreiber ist das eine echte Verantwortung: Wer Arbeiten am Dach beauftragt, muss für sicheres Arbeiten sorgen. Bei Dächern, die immer wieder betreten werden – etwa Gewerbehallen mit Photovoltaik oder Wohnhäuser mit Kaminkehrung – ist eine fest installierte Lösung meist sinnvoller und auf Dauer günstiger als eine provisorische Absicherung bei jedem Einsatz. Die Details zu Normen und Prüfintervallen haben wir im Beitrag Absturzsicherung am Dach: Pflicht, Normen und Prüfintervalle zusammengefasst; die Absicherung selbst zählt zu unseren Kernleistungen.
Die Steiermark hat eine vielfältige Dachlandschaft – und für jede Situation gibt es ein anderes, geprüftes Sicherungssystem. Grob lassen sich vier Welten unterscheiden:
Grundsätzlich gilt der Vorrang der kollektiven vor der persönlichen Schutzmaßnahme: Ein Geländer (kollektiver Seitenschutz) schützt jeden auf dem Dach automatisch, während persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) Schulung, Disziplin und ein Rettungskonzept voraussetzt. Was wann sinnvoll ist, erklären wir im Beitrag Seitenschutz oder Anseilschutz?; zur Auswahl der richtigen Anschlagpunkte nach ÖNORM EN 795 gibt es einen eigenen Ratgeber.
Eine Absturzsicherung ist kein einmaliges Produkt, sondern eine dauerhafte Einrichtung, die fachgerecht montiert, dokumentiert und regelmäßig geprüft werden muss. Dazu gehört:
Der regionale Vorteil: Kurze Wege im Großraum Graz und in der Steiermark bedeuten rasche Termine – für die Erstmontage ebenso wie für die wiederkehrende Prüfung. Weil wir aus der Photovoltaik und der Absturzsicherung kommen, planen wir beides in einem Zug; das spart Schnittstellen und Kosten, wie im Beitrag Photovoltaik und Absturzsicherung gemeinsam planen beschrieben. Für größere Projekte sind wir über die Steiermark hinaus österreichweit im Einsatz; den Einstieg macht am besten eine unverbindliche Anfrage mit Dachbegehung.
Die Regeln gelten bundesweit, also auch in Graz und der Steiermark: Auf Baustellen ist ab mehr als 2 m Absturzhöhe zu sichern (ASchG, Bauarbeiterschutzverordnung), in Arbeitsstätten bereits ab mehr als 1 m. Maßgeblich ist die konkrete Situation am Dach.
Anschlageinrichtungen nach ÖNORM EN 795 und persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz sind mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person zu prüfen. Das Ergebnis wird in einem Prüfprotokoll dokumentiert – die Grundlage für Haftung und Betriebssicherheit.
Ja. Wir montieren, prüfen und rüsten Absturzsicherungen als eigenständige Leistung nach – in Graz und der gesamten Steiermark, bei größeren Projekten auch österreichweit. Häufig planen wir sie gemeinsam mit einer PV-Anlage, sie ist aber auch einzeln erhältlich.