Absturzsicherung
In Österreich ist Absturzsicherung bei Arbeiten am Dach grundsätzlich ab 2 Metern möglicher Absturzhöhe vorgeschrieben (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und Bauarbeiterschutzverordnung). Zusätzlich müssen fest installierte Anschlageinrichtungen mindestens einmal jährlich durch eine fachkundige Person geprüft werden.
Maßgeblich sind das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und die Bauarbeiterschutzverordnung (BauV). Bei Absturzhöhen ab rund 2 Metern sind Schutzmaßnahmen erforderlich – bei besonderen Gefahren (z. B. Arbeiten an Dachkanten, über Öffnungen) auch schon darunter. Vorrang haben kollektive Maßnahmen (Geländer, Seitenschutz) vor persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).
Anschlageinrichtungen und PSAgA müssen mindestens jährlich (in der Regel alle 12 Monate) durch eine sachkundige Person überprüft und dokumentiert werden. Ohne gültiges Prüfprotokoll drohen im Schadensfall Haftungs- und Versicherungsprobleme – und bei Kontrollen Verwaltungsstrafen.
Wer eine PV-Anlage betreibt, ist ohnehin regelmäßig am Dach. Die jährliche Prüfung der Absturzsicherung lässt sich effizient mit der Modulreinigung bündeln: ein Dachzugang, ein Termin, ein Protokoll.
In Österreich grundsätzlich ab etwa 2 Metern möglicher Absturzhöhe – bei besonderen Gefahren auch darunter. Kollektive Maßnahmen wie Geländer haben Vorrang vor persönlicher Schutzausrüstung.
Fest installierte Anschlageinrichtungen und PSAgA müssen mindestens einmal jährlich durch eine fachkundige Person geprüft und dokumentiert werden.
Für Anschlageinrichtungen ist die ÖNORM EN 795 maßgeblich; ergänzend gelten Herstellervorgaben und die einschlägigen Schutzvorschriften.