
Absturzsicherung
Anschlagpunkte in der Steiermark lassen Sie am besten in zwei Schritten vom Fachbetrieb erledigen: fachgerecht montieren nach ÖNORM EN 795 und Herstellervorgabe, danach mindestens einmal jährlich prüfen durch eine sachkundige Person. Erst beides zusammen macht das Dach dauerhaft sicher begehbar – und hält die Haftung von Betreibern und Arbeitgebern im Griff. Als Spezialist für Absturzsicherung und Photovoltaik sind wir in Graz, steiermarkweit und bei größeren Projekten österreichweit im Einsatz.
Anschlagpunkte fachgerecht montieren – darauf kommt es an
Ein Anschlagpunkt ist nur so sicher wie seine Verankerung. Entscheidend ist deshalb nicht das Bauteil allein, sondern die Kombination aus geprüftem System, tragfähigem Untergrund und normgerechter Montage. Welcher Typ – Einzelanschlagpunkt oder Seilsystem nach ÖNORM EN 795 – der richtige ist, hängt vom Dach und von den Wartungswegen ab. Bei der Montage selbst achten wir vor allem auf:
- Passung zum Untergrund: Trapezblech, Stehfalz, Beton, Holzsparren oder Ziegel verlangen jeweils andere Befestigungen und Nachweise der Tragfähigkeit.
- Herstellermontageanleitung: Schraubenbild, Drehmomente und zulässige Lasten sind exakt einzuhalten – nur so bleibt die Zulassung des Systems gültig.
- Dichte Durchdringung: Wo der Punkt die Dachhaut durchdringt, muss die Abdichtung dauerhaft dicht ausgeführt sein, damit kein Wasser eindringt.
- Dokumentation und Systemplan: Lage, Anzahl und zulässige Nutzung der Punkte gehören schriftlich festgehalten – die Grundlage für jede spätere Prüfung.
Typische steirische Dächer bringen dabei ganz unterschiedliche Anforderungen mit: steile Ziegeldächer im Grazer Wohnbau, große Trapezblech- und Welleternitflächen auf Gewerbe- und Landwirtschaftshallen im Umland sowie schneereiche Lagen in der Obersteiermark, die stärker dimensionierte Fixpunkte verlangen. Die Absturzsicherung zählt zu unseren Kernleistungen – häufig planen wir sie gemeinsam mit einer PV-Anlage, sie ist aber auch als eigenständige Leistung erhältlich.
Anschlagpunkte prüfen lassen – jährliche Pflicht nach ÖNORM EN 795
Eine einmal montierte Anschlageinrichtung bleibt nicht automatisch sicher. Witterung, Bauwerksbewegungen, Korrosion und Materialermüdung setzen ihr zu – deshalb schreibt die ÖNORM EN 795 (ergänzt durch ÖNORM Z1700) eine wiederkehrende Prüfung mindestens einmal pro Jahr vor. Diese Prüfung darf nur eine sachkundige, dafür befähigte Person durchführen (im Sinn des ArbeitnehmerInnenschutzes und der Bauarbeiterschutzverordnung). Geprüft und beurteilt werden dabei unter anderem:
- Verankerung und Untergrund: fester Sitz, keine Lockerung, keine Veränderung der Dachkonstruktion seit der Montage.
- Korrosion und Verformung: Rost, Risse, verbogene Ösen oder beschädigte Seilspanner.
- Abdichtung: dichte Durchdringungen ohne Feuchteschäden rundherum.
- Kennzeichnung und Unterlagen: lesbare Typenschilder und eine vollständige, zuordenbare Gebrauchsanleitung.
Das Ergebnis wird im Prüfprotokoll der Gebrauchsanleitung festgehalten und mit dieser aufbewahrt. Neben der fest installierten Anschlageinrichtung ist auch die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Auffanggurt, Verbindungsmittel, Falldämpfer – mindestens jährlich zu prüfen. Fehlt ein gültiges Protokoll, drohen im Schadensfall Haftungs- und Versicherungsprobleme, bei Kontrollen zusätzlich Strafen. Die Prüfung ist damit kein bürokratischer Selbstzweck, sondern der dokumentierte Nachweis, dass das Dach sicher betreten werden darf.
Montage und Prüfung in der Steiermark – aus einer Hand
Der praktische Vorteil eines regionalen Partners liegt in den kurzen Wegen: Im Großraum Graz und in der Steiermark sind rasche Termine möglich – für die Erstmontage ebenso wie für die wiederkehrende jährliche Prüfung. Für größere Anlagen sind wir über die Steiermark hinaus österreichweit im Einsatz. Was wir übernehmen:
- Erstmontage neuer Anschlagpunkte und Seilsysteme nach ÖNORM EN 795, inklusive Systemplan und dokumentierter Übergabe.
- Jährliche Prüfung mit Prüfprotokoll – auch für Einrichtungen, die ein anderer Betrieb montiert hat.
- Nachrüstung und Erweiterung bestehender Systeme, etwa wenn eine neue PV-Anlage aufs Dach kommt.
- Erinnerung an den nächsten Prüftermin, damit die Frist nicht unbemerkt verstreicht.
Weil wir aus der Photovoltaik und der Absturzsicherung kommen, denken wir beides zusammen: Wo eine PV-Anlage montiert wird, planen wir Anschlagpunkte und Wartungswege gleich mit – das spart Schnittstellen und einen zweiten Dachaufstieg. Ob kollektiver Seitenschutz oder Anseilschutz die bessere Lösung ist, erklären wir im Beitrag Seitenschutz oder Anseilschutz?. Den Einstieg macht am besten eine unverbindliche Anfrage mit Dachbegehung – so klären wir Dachtyp, Zustand und die passende Sicherung vor Ort.
Häufige Fragen
Wie oft müssen Anschlagpunkte geprüft werden?
Anschlageinrichtungen nach ÖNORM EN 795 sind mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person zu prüfen. Das gilt auch in Graz und der Steiermark. Das Ergebnis wird im Prüfprotokoll der Gebrauchsanleitung dokumentiert.
Wer darf Anschlagpunkte montieren und prüfen?
Montiert werden Anschlagpunkte von einem qualifizierten Fachbetrieb nach Herstellervorgabe und ÖNORM EN 795. Geprüft werden dürfen sie nur von einer sachkundigen, dafür befähigten Person, die die erforderliche Fachkenntnis und Erfahrung mitbringt.
Kann man fremdmontierte Anschlagpunkte prüfen lassen?
Ja. Wir prüfen auch Anschlageinrichtungen, die ein anderer Betrieb montiert hat – vorausgesetzt, System und Gebrauchsanleitung sind bekannt oder lassen sich eindeutig zuordnen. Fehlt die Dokumentation, klären wir das im Zuge einer Dachbegehung.
