
Absturzsicherung
Gemeinden in der Steiermark müssen ihre Dächer dort sichern, wo sie betreten werden – und das sind mehr Objekte, als in den Plänen stehen: Gemeindeamt, Volksschule, Turnsaal, Bauhof, Feuerwehrhaus, Kläranlage. Rechtlich greift für die eigenen Bediensteten das Steiermärkische Bedienstetenschutzgesetz, für jede beauftragte Fremdfirma ASchG und Bauarbeiterschutzverordnung; technisch braucht es Anschlageinrichtungen nach ÖNORM EN 795, Durchsturzsicherungen über Lichtkuppeln, einen gesicherten Dachzugang – und eine Prüfung mindestens einmal jährlich. Am wirtschaftlichsten wird das, wenn alle Objekte in einem Dachkataster erfasst und gemeinsam geplant und geprüft werden. Wir übernehmen das steiermarkweit als eigene Leistung oder zusammen mit der Photovoltaik.
Was Gemeinden am Dach wirklich verpflichtet
Der rechtliche Rahmen ist für Gemeinden ein anderer als für Betriebe, und das wird in der Praxis oft übersehen. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz nimmt Gemeindebedienstete aus, soweit sie nicht in Betrieben beschäftigt sind; für sie gilt das Steiermärkische Bedienstetenschutzgesetz 2000. Für Bedienstete in Gemeindebetrieben bleibt das ASchG anwendbar. Die Schutzziele sind dieselben: Gefährdungen ermitteln, beurteilen, beseitigen – kollektive Maßnahmen vor persönlicher Schutzausrüstung. Sobald ein Bauhofmitarbeiter die Dachrinne räumt oder die Reinigungskraft zur Lichtkuppel steigt, ist die Gemeinde in der Rolle der Arbeitgeberin.
Parallel dazu läuft ein zweiter Strang: Jede beauftragte Fremdfirma – Spengler, Elektrotechniker, Rauchfangkehrer, PV-Monteur – arbeitet nach ASchG und Bauarbeiterschutzverordnung. Für Arbeiten auf Dächern sind Schutzmaßnahmen nach § 87 BauV ab mehr als 3 m Absturzhöhe vorgeschrieben, an Lichtkuppeln und anderen Dachöffnungen unabhängig von der Höhe. Fehlt am Dach eine brauchbare Anschlageinrichtung, muss der Betrieb entweder eine temporäre Lösung aufbauen – was die Gemeinde über den Angebotspreis mitbezahlt – oder er lehnt den Auftrag ab. Dazu kommt die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde als Eigentümerin. Die allgemeinen Grundlagen dazu fassen wir in der Übersicht zur Absturzsicherungspflicht in Österreich zusammen.
Typisch für eine steirische Gemeinde ist nicht ein Dach, sondern ein ganzes Portfolio:
- Gemeindeamt: häufig Flachdach oder flach geneigtes Blechdach mit Technikaufbauten.
- Volksschule und Kindergarten: Ziegel-Satteldach aus den 1960er- bis 1990er-Jahren, oft mit Zubau in anderer Bauweise.
- Turnsaal und Mehrzweckhalle: große Flachdachfläche mit Lichtkuppeln oder Lichtbändern – der heikelste Bereich.
- Bauhof und Feuerwehrhaus: Trapezblech oder Sandwichpaneel, teils noch Faserzement-Wellplatten im Altbestand.
- Infrastruktur: Kläranlage, Wasserreservoir, Friedhofsgebäude, Buswartehallen – kleine Flächen, die in der Planung regelmäßig vergessen werden.
Passende Lösungen für Schul-, Turnsaal- und Bauhofdächer
Weil die Dachtypen so unterschiedlich sind, gibt es keine Einheitslösung. Was sich in der Steiermark bewährt hat:
- Ziegel-Satteldach (Schule, Kindergarten, Pfarrhof): Sicherheitsdachhaken nach EN 517 und Anschlagpunkte, die am Sparren und nicht in der Lattung befestigt werden. Ideal im Zuge einer Dachsanierung, weil die Deckung dann ohnehin offen ist.
- Flachdach (Gemeindeamt, Turnsaal): Geländer an der Attika als kollektiver Schutz – die einzige Variante, die auch jemanden schützt, der ohne Gurt und ohne Einweisung aufs Dach steigt. Alternativ ein Seilsystem nach ÖNORM EN 795 Typ C entlang der Wartungswege.
- Lichtkuppeln und Lichtbänder: Kunststoff wird über die Jahrzehnte spröde und bricht ohne Vorwarnung ein. Sicher wird der Bereich erst mit Schutzgittern, geprüften Netzen oder einem Aufsatzkranz mit Rost. Details dazu im Beitrag zur Durchsturzsicherung bei Lichtkuppeln.
- Trapezblech (Bauhof, Feuerwehrhaus): Anschlagpunkte und Seilsysteme werden verschraubt, die Last muss über Verstärkungsbleche oder direkt in die Pfette gehen. Jede Durchdringung wird fachgerecht abgedichtet.
- Dachzugang: Steigleiter mit Rückenschutz oder Ausstiegspodest statt Anlegeleiter – der Aufstieg ist ein typischer Unfallschwerpunkt.
Zwei regionale Punkte kommen dazu. In den schneereichen Lagen der Obersteiermark und des Ennstals wird im Winter tatsächlich geräumt – Sicherungstechnik muss also auch unter Schneelast erreichbar und nutzbar bleiben, und Anschlagpunkte dürfen nicht dort sitzen, wo Schnee abrutscht. Und im Altbestand vieler Gemeinden liegen noch Faserzement-Wellplatten: Darauf wird grundsätzlich nicht gegangen, sondern nur über lastverteilende Laufstege. Planung, Montage und Prüfung übernehmen wir als eigenes Gewerk – auf Wunsch gemeinsam mit der Photovoltaik.
Mehrere Objekte bündeln: Dachkataster, Prüfung, Budget
Der entscheidende Unterschied zum Gewerbekunden: Eine Gemeinde verwaltet fünf bis fünfzehn Objekte mit sehr unterschiedlichem Zustand und einem Budget, das jahresweise beschlossen wird. Statt Einzelaktionen zahlt sich ein geordneter Ablauf aus:
- Dachkataster anlegen: eine Begehung aller Objekte, je Dach ein Blatt mit Aufbau, Absturzkanten, Lichtöffnungen, bestehender Sicherungstechnik und genutzten Wartungswegen.
- Priorisieren: zuerst die Dächer, die regelmäßig betreten werden und Durchsturzstellen haben – meist Turnsaal und Bauhof.
- Mehrjährig planen: die Nachrüstung auf zwei bis drei Budgetjahre verteilen, Sanierungen und PV-Projekte als Anlass nutzen. Was dabei auf bestehenden Dächern möglich ist, zeigt der Beitrag zum Nachrüsten am Bestandsdach.
- Prüfung zusammenlegen: Anschlageinrichtungen sind mindestens jährlich durch eine sachkundige Person zu prüfen. Alle Objekte an einem Termin heben die Anfahrtskosten deutlich – und die Gemeinde hat alle Protokolle gesammelt im Akt.
- Personal unterweisen: Bauhofmitarbeiter, die PSAgA verwenden, brauchen eine nachweisliche Unterweisung samt Rettungskonzept – sinnvoll direkt am eigenen Dach.
Vergaberechtlich liegen Sicherungsprojekte einzelner Objekte wertmäßig oft im Bereich der Direktvergabe; die geltenden Schwellenwerte ändern sich jedoch regelmäßig und sollten vor der Beauftragung aktuell geprüft werden. Für die Entscheidung im Gemeinderat hilft ein Angebot, das je Objekt getrennt ausweist, was Pflicht ist und was Komfort. Steht ohnehin eine PV-Anlage auf einem Gemeindedach an, sollten Modulfeld und Sicherungstechnik gemeinsam geplant werden – das vermeidet Kollisionen zwischen Seiltrasse und Modulreihen und hält die Dachhaut dichter; mehr dazu bei der PV-Montage auf kommunalen Gebäuden. Schicken Sie uns einfach die Liste Ihrer Objekte, dann machen wir daraus einen nachvollziehbaren Stufenplan.
Häufige Fragen
Gilt für Gemeindebedienstete das ASchG?
Grundsätzlich nein. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz nimmt Bedienstete von Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden aus, soweit sie nicht in Betrieben beschäftigt sind. Für sie gilt das Steiermärkische Bedienstetenschutzgesetz 2000 mit gleichwertigen Schutzzielen; für Bedienstete in Gemeindebetrieben gilt weiterhin das ASchG. Beauftragte Fremdfirmen am Dach – Spengler, Rauchfangkehrer, PV-Monteure – unterliegen dagegen dem ASchG und der Bauarbeiterschutzverordnung. Die Gemeinde als Gebäudeeigentümerin muss das Dach in beiden Fällen sicher zugänglich halten.
Braucht ein Volksschuldach wirklich eine Absturzsicherung?
Sobald das Dach betreten wird – für Schneeräumung, Dachrinnen, Antennen, Lichtkuppeln, Kaminkehrung oder später eine PV-Anlage – ja. Für Arbeiten auf Dächern sind Schutzmaßnahmen nach § 87 BauV ab mehr als 3 m Absturzhöhe vorgeschrieben, an Lichtkuppeln und anderen Dachöffnungen unabhängig von der Höhe. Ein Satteldach mit Ziegeldeckung lässt sich meist mit Sicherheitsdachhaken und wenigen Anschlagpunkten erschließen – das ist die günstigste Variante, wenn sie bei einer Dachsanierung mitgemacht wird.
Können mehrere Gemeindeobjekte gemeinsam geprüft werden?
Ja, und das ist der größte Hebel. Anschlageinrichtungen müssen mindestens einmal jährlich von einer sachkundigen Person geprüft werden. Werden Gemeindeamt, Schule, Turnsaal, Bauhof und Feuerwehrhaus auf einen Termin gelegt, fällt die Anfahrt nur einmal an und die Gemeinde erhält alle Protokolle im selben Durchgang – auf Wunsch gemeinsam mit der Modulreinigung der PV-Anlagen.
