
Absturzsicherung
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) darf nur nach nachweislicher Unterweisung verwendet werden – in der Regel jährlich aufgefrischt. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Ausrüstung bereitzustellen, zu prüfen und die Anwendung zu schulen.
Warum eine Schulung Pflicht ist
PSAgA schützt nur, wenn sie richtig angelegt und im richtigen System verwendet wird. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verlangt eine Unterweisung vor der ersten Verwendung und in regelmäßigen Abständen – üblicherweise einmal jährlich.
Typische Inhalte
- Auswahl, Anlegen und Kontrolle von Auffanggurt und Verbindungsmitteln
- Richtige Verwendung von Anschlagpunkten und Seilsystemen (mehr dazu)
- Sturzraum, Pendelsturz und Rettungskonzept
Was Betreiber beachten sollten
Neben der Schulung müssen Ausrüstung und Anschlageinrichtungen jährlich geprüft werden. Wer eine PV-Anlage betreibt, kann beides bündeln – wir bieten PSAgA-Schulung und Prüfung in einem Termin an. Mehr zu Pflichten und Normen im Beitrag Absturzsicherung am Dach: Pflicht & Prüfintervalle.
Häufige Fragen
Wie oft muss eine PSAgA-Schulung aufgefrischt werden?
In der Regel jährlich. Maßgeblich sind die Gefährdungsbeurteilung und die Herstellervorgaben.
Wer muss die PSAgA-Schulung bezahlen?
Der Arbeitgeber stellt Ausrüstung und Unterweisung bereit – das ist Teil der Schutzpflichten.
