Absturzsicherung am Schrägdach in Graz und der Steiermark
Sicherheitsdachhaken, Anschlagpunkte und Seilsysteme am geneigten Dach: Was am Ziegeldach funktioniert, was es kostet an Aufwand – und warum die Befestigung am Sparren über alles entscheidet.

Absturzsicherung
Am Schrägdach besteht eine dauerhafte Absturzsicherung in der Regel aus Sicherheitsdachhaken nach ÖNORM EN 517 und/oder Einzelanschlagpunkten nach ÖNORM EN 795, die unter der Eindeckung direkt am Sparren verschraubt sind – bei größeren Dachflächen ergänzt um ein horizontales Seilsystem. Entscheidend ist nicht das Produkt, sondern der Untergrund: Ein Haken, der nur in der Dachlattung oder in der Schalung sitzt, hält im Ernstfall nicht. Dieser Beitrag zeigt, welche Lösungen am geneigten Dach in Graz und der Steiermark üblich sind, worauf es bei der Montage ankommt und welche Prüfpflichten danach gelten.
Welche Lösungen am geneigten Dach eingesetzt werden
Schrägdächer unterscheiden sich von Flachdächern in einem wesentlichen Punkt: Ein freistehendes, ballastiertes System funktioniert hier nicht. Alles muss kraftschlüssig mit der Tragkonstruktion verbunden werden. In der Praxis kommen diese Bauteile zum Einsatz:
- Sicherheitsdachhaken nach ÖNORM EN 517: in die Eindeckung integrierte Haken, die je nach Typ zum Einhängen von Dachleitern und – bei entsprechender Ausführung – als Anschlagpunkt für persönliche Schutzausrüstung dienen. Sie sind die klassische Lösung am Ziegeldach und werden meist reihenweise unterhalb des Firsts gesetzt.
- Einzelanschlagpunkte nach ÖNORM EN 795 (Typ A): eigenständige Anschlageinrichtungen, die mit einem Stützfuß am Sparren verschraubt und mit einem Eindeckrahmen oder einer Manschette wasserdicht eingebunden werden. Welche Typen es gibt, haben wir im Beitrag zu den Anschlagpunkten am PV-Dach aufgeschlüsselt.
- Horizontale Seilsysteme (Typ C): ein gespanntes Edelstahlseil, entlang dessen man sich mit einem mitlaufenden Läufer bewegt – sinnvoll bei langen Dachflächen, wo sonst ständig umgehängt werden müsste.
- Dachausstieg und Zugang: die Sicherung beginnt nicht erst auf der Fläche. Ein gesicherter Zugang über Dachflächenfenster, Ausstiegsluke oder Außenleiter gehört zum Konzept – mehr dazu unter Dachzugang und Steigleitern.
Ein häufiges Missverständnis: Ein Schneefanggitter ist keine Absturzsicherung. Es ist weder dafür geprüft noch dafür befestigt und darf nicht als Anschlagpunkt verwendet werden. Ob für Ihr Dach eher eine PSAgA-Lösung oder ein kollektiver Seitenschutz passt, vergleicht unser Beitrag Seitenschutz oder Anseilschutz.
Was am steirischen Schrägdach dazukommt
Der Dachbestand in der Region hat ein paar Eigenheiten, die sich direkt auf die Planung auswirken:
- Ziegel dominiert. Von den Wohngebieten in Graz über die Weinbaugemeinden der Südsteiermark bis in die Oststeiermark ist das geneigte Ziegeldach der Regelfall. Beim Setzen der Haken müssen Ziegel sauber ausgeklinkt oder durch Formziegel ersetzt werden – wird stattdessen gestemmt, bricht die Deckung später an der Druckstelle.
- Steilere Dächer im Norden. Auch in der Obersteiermark und im Ennstal gibt es viele steile Dächer. Dort ist die Fläche ohne Sicherung praktisch nicht begehbar, und die Haken müssen zusätzlich die Belastung aus abrutschendem Schnee aushalten – ein Thema, das wir auch bei Schneelast und Schneefang behandeln.
- Altbestand mit unklarer Unterkonstruktion. Bei Gebäuden aus der Vorkriegszeit – in Graz keine Seltenheit – weiß niemand vorab, ob unter der Deckung eine Vollschalung, eine Lattung oder ein ausgebesserter Sparren liegt. Deshalb wird vor Ort geöffnet und geprüft, nicht nach Plan gebohrt.
- Sichtbarkeit in Schutzzonen. In Grazer Schutzzonen und in historischen Ortskernen ist das Erscheinungsbild Thema. Anschlagpunkte lassen sich in Ziegelfarbe oder flach ausführen; die Abstimmung läuft ähnlich wie bei der PV-Montage in der Schutzzone.
- Blech- und Welleternitdächer am Land. Bei landwirtschaftlichen Nebengebäuden sind geneigte Trapez- oder Eternitflächen verbreitet. Hier gelten eigene Befestigungssysteme – und bei alten Eternitplatten zusätzlich die Frage der Durchsturzsicherheit.
Montage, Prüfung und Dokumentation
Der Ablauf am geneigten Dach ist überschaubar, aber unverhandelbar in der Reihenfolge. Zuerst wird die Baustelle selbst gesichert: Solange die dauerhafte Anlage nicht montiert ist, arbeiten unsere Monteure mit temporärer Sicherung – nach Bauarbeiterschutzverordnung (BauV), die Dacharbeiten gesondert regelt und nach Absturzhöhe und Dachneigung staffelt. Danach werden die Positionen festgelegt, die Eindeckung geöffnet, die Sparrenlage kontrolliert, die Stützfüße nach Herstellervorgabe verschraubt und die Durchdringung wieder dicht eingebunden. Zum Schluss folgen Funktionskontrolle und Dokumentation.
- Positionsplan statt Bauchgefühl: Die Punkte werden so gesetzt, dass jeder Bereich – auch Kamin, Dachfenster und Rinne – im zulässigen Pendelbereich erreichbar ist.
- Befestigung am Sparren: Schraubenlänge, Anzahl und Mindestholzquerschnitt stehen in der Montageanleitung des Herstellers und sind kein Spielraum.
- Dichtheit: Jede Durchdringung wird mit dem systemzugehörigen Eindeckrahmen oder einer Manschette geschlossen und fotografiert.
- Übergabedokumentation: Lageplan der Anschlagpunkte, Herstellerunterlagen, Montagenachweis und Hinweise zur zulässigen Nutzung – was alles hineingehört, zeigt unser Beitrag zum Prüfprotokoll.
- Jährliche Überprüfung: Anschlageinrichtungen sind mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person zu prüfen, zusätzlich nach jedem Sturzereignis und nach Dacharbeiten, bei denen sie berührt wurden.
Wenn ohnehin eine PV-Anlage auf das Dach kommt, ist der wirtschaftlichste Zeitpunkt für die Absturzsicherung genau dieser: ein Gerüst, ein Termin, ein Ansprechpartner. Welche Gewerke wir dabei abdecken, sehen Sie auf unserer Seite Leistungen; für ein konkretes Dach in Graz oder der Steiermark genügt uns ein Foto und die ungefähre Dachfläche – schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular.
Häufige Fragen
Ab welcher Dachneigung braucht ein Schrägdach eine Absturzsicherung?
Entscheidend ist nicht die Neigung allein, sondern die Kombination aus Absturzhöhe und Neigung. Die Bauarbeiterschutzverordnung regelt Arbeiten auf Dächern gesondert und staffelt die erforderlichen Maßnahmen danach. In der Praxis gilt: Bei Dacharbeiten mit mehr als 3 m Absturzhöhe sind Schutzmaßnahmen erforderlich, über 20° Neigung etwa Dachfanggerüste oder gleichwertige Einrichtungen – bei glatter, nasser oder vereister Dachhaut auch schon bei geringerer Neigung (§ 87 BauV).
Was ist der Unterschied zwischen Sicherheitsdachhaken und Anschlagpunkt?
Ein Sicherheitsdachhaken nach ÖNORM EN 517 ist ein in die Eindeckung integrierter Haken, der je nach Typ zum Einhängen von Dachleitern und als Anschlagpunkt dient. Ein Anschlagpunkt nach ÖNORM EN 795 ist eine eigenständige Anschlageinrichtung für persönliche Schutzausrüstung. Beide werden am Sparren befestigt, haben aber unterschiedliche Prüfgrundlagen und Einsatzbereiche.
Muss eine Absturzsicherung am Schrägdach jährlich geprüft werden?
Ja. Anschlageinrichtungen und Sicherheitsdachhaken, an denen persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz angeschlagen wird, sind mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person zu überprüfen – zusätzlich nach jedem Sturzereignis und nach Dacharbeiten, bei denen sie berührt wurden. Die Prüfung wird dokumentiert.
