PV-Montage ausschreiben: das Leistungsverzeichnis für Dächer in der Steiermark
Welche Positionen gehören in ein Leistungsverzeichnis für die Photovoltaik-Montage, wie grenzt man die Gewerke ab – und womit vergleichen Sie Angebote aus Graz, der Steiermark und österreichweit fair?

Planung & Beratung
Eine Photovoltaik-Montage schreiben Sie dann vergleichbar aus, wenn das Leistungsverzeichnis drei Dinge eindeutig festlegt: den Dachaufbau mit Lastannahmen, die Grenze zur Elektrotechnik und wer die Absturzsicherung stellt. Fehlt einer dieser Punkte, unterscheiden sich die Angebote nicht in der Qualität, sondern nur darin, wie viel jeder Bieter stillschweigend weggelassen hat – und der Rest kommt später als Nachtrag. Dieser Beitrag zeigt, welche Positionen ein belastbares Leistungsverzeichnis für Gewerbe- und Wohnbaudächer in Graz und der Steiermark enthält und welche regionalen Vorgaben Sie darin abbilden sollten.
Diese Positionen gehören in das Leistungsverzeichnis
Ob Sie frei vergeben oder nach einer standardisierten Leistungsbeschreibung arbeiten: Die Montage am Dach lässt sich in wenige, klar beschreibbare Blöcke gliedern. Bewährt hat sich diese Reihenfolge, weil sie dem Bauablauf folgt:
- Baustelleneinrichtung und Dachzugang: Anfahrt, Lagerfläche, Materialtransport aufs Dach (Kran, Aufzug, Steigleiter) und die Frage, ob eine bestehende Zugangsanlage genutzt werden darf. Kran- und Hebeleistungen werden besonders häufig vergessen – wie sie kalkuliert werden, zeigt der Beitrag zur Materiallogistik am Dach.
- Absturzsicherung: getrennt nach temporärer Baustellensicherung (Seitenschutz, Gerüst oder PSAgA, Teil der Montageleistung) und dauerhafter Anschlageinrichtung für den späteren Betrieb. Beides gehört in eigene Positionen, nie in eine Pauschale „inkl. Sicherung“.
- Unterkonstruktion: Systemhersteller oder Gleichwertigkeit, Befestigungsart je Dachtyp, Ballastierung und – verbindlich – die Vorlage eines Auslegungsnachweises mit Standort, Schnee- und Windlast. Hintergrund dazu im Beitrag zur Wahl des Montagesystems.
- Modulmontage: Stückzahl, Klemmbereiche nach Herstellervorgabe, Drehmomente, Modulhandling und Reihenabstände.
- DC-Verkabelung bis zum Übergabepunkt: Trassenführung, UV- und scheuerfeste Verlegung, Stringbildung und wo genau die Leitungen an die Elektrotechnik übergeben werden – siehe normgerechte DC-Kabelführung.
- Dachdurchdringungen und Abdichtung: Anzahl, Ausführungsart, Bemusterung und wer die Gewährleistung für die Dachhaut trägt.
- Dokumentation und Übergabe: Fotodokumentation je Bauabschnitt, Drehmoment- und Messprotokolle, Prüfbefund der Anschlageinrichtung, Bestandsplan der Befestigungspunkte.
- Nachweise des Bieters: Gewerbeberechtigung, Betriebshaftpflicht mit Deckungssumme, PSAgA-Unterweisung der eingesetzten Monteure samt Rettungskonzept, Referenzen in vergleichbarer Größe.
Hilfreich ist, die Mengen nach Dachfläche und nach Befestigungspunkten anzugeben: Zwei Dächer mit gleicher Fläche können sich im Montageaufwand deutlich unterscheiden, wenn eines in schmale Streifen mit vielen Lichtbändern zerschnitten ist. Welche Leistungen ein reiner Montagepartner typischerweise übernimmt und welche beim Auftraggeber bleiben, ist auf unserer Seite Leistungen und im Beitrag zum Montagepartner in Österreich beschrieben.
Schnittstellen abgrenzen – hier entstehen die Nachträge
Erfahrungsgemäß liegt der größte Teil späterer Streitpunkte nicht in den Hauptpositionen, sondern dort, wo zwei Gewerke aufeinandertreffen. Schreiben Sie diese Übergänge deshalb ausdrücklich aus:
- Montage – Elektrotechnik: Ein Satz reicht, aber er muss drinstehen – etwa „DC-Leitungen werden bis zum Wechselrichterstandort im Technikraum verlegt und dort beschriftet übergeben; Anschluss, Messung und Anmeldung beim Netzbetreiber durch den Elektrotechniker“.
- Montage – Spengler und Dachdecker: Wer stellt An- und Abschlüsse her, wer haftet für die Dichtheit? Bei bestehender Dachgewährleistung ist die Freigabe des Dachherstellers vorab einzuholen – Details zur Dachdurchdringung und Abdichtung.
- Montage – Statik: Die Beurteilung der Resttragfähigkeit ist eine Planerleistung und gehört nicht in die Montagekalkulation. Im Leistungsverzeichnis wird sie als Beistellung des Auftraggebers ausgewiesen.
- Montage – Blitzschutz: Trennungsabstände und Potentialausgleich früh klären, sonst wird nachträglich am fertigen Modulfeld gearbeitet – siehe Blitzschutz und Potentialausgleich.
- Koordination mehrerer Firmen: Werden auf einer Baustelle Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig, greift das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) – der Bauherr bestellt Planungs- und Baustellenkoordination. Wer das übernimmt, ist eine Festlegung des Auftraggebers und keine stillschweigende Nebenleistung des Montagebetriebs.
Für die Vertragsebene greifen in Österreich üblicherweise die Allgemeinen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen (ÖNORM B 2110); für den elektronischen Austausch von Leistungsverzeichnissen ist ÖNORM A 2063 der Standard, mit dem Angebote maschinell vergleichbar werden. Öffentliche Auftraggeber – Gemeinden, Verbände oder gemeinnützige Bauträger – sind zusätzlich an das Vergaberecht gebunden; die maßgeblichen Wertgrenzen werden regelmäßig angepasst und waren zuletzt auch 2026 Gegenstand einer Novelle, sollten also vor jeder Vergabe aktuell geprüft werden. Praxisnäher Zuschnitt für diese Auftraggebergruppe: PV-Montage auf kommunalen Gebäuden.
Regionale Vorgaben in der Steiermark richtig abbilden
Ein Leistungsverzeichnis, das für ein Hallendach im Grazer Becken passt, ist für dasselbe Gebäude im Ennstal unterdimensioniert. Diese steirischen Besonderheiten gehören konkret hinein – mit Werten, nicht mit Floskeln:
- Standort statt „Steiermark“: Geben Sie Adresse und Gebäudehöhe an. Zwischen dem Grazer Feld, der Südsteiermark und den höher gelegenen Lagen in Murau, Liezen oder dem oberen Mürztal liegen erhebliche Unterschiede in der Schneelast – mit direkter Folge für Unterkonstruktion, Ballast und Schneefang.
- Dachtyp realistisch beschreiben: Im steirischen Gewerbebau dominieren Trapezblech- und Sandwichdächer sowie Folien-Flachdächer; im Wohnbau und in der Landwirtschaft Ziegel, Blech und älteres Welleternit. Letzteres braucht eine Vorabklärung zur Asbestfrage – und die gehört als Prüfposition ins Leistungsverzeichnis, nicht erst in die Ausführung.
- Genehmigungslage: In Graz sind Altstadtschutz- und Schutzzonen zu beachten; welche Spielräume bleiben, zeigt der Beitrag zur PV-Montage in der Grazer Schutzzone. Die Baubewilligung ist Auftraggebersache und wird als Beistellung ausgewiesen.
- Terminfenster: Dachmontagen zwischen November und März sind in höheren Lagen witterungsabhängig. Ein realistisches Fenster mit Pufferwochen im Leistungsverzeichnis ist fairer als eine Fixzusage, die niemand halten kann – siehe PV-Montage im Winter.
- Betriebsphase mitdenken: Reinigung, Wartung und Störungsbehebung erzeugen jahrzehntelang Dacharbeiten. Eine dauerhafte Anschlageinrichtung nach ÖNORM EN 795 – mit jährlicher Prüfung durch eine fachkundige Person – ist deshalb günstiger, wenn sie gemeinsam mit der Anlage vergeben wird: ein Layout, ein Dachtermin, ein Ansprechpartner.
Bei Großanlagen über mehrere Standorte lohnt eine Rahmenausschreibung mit einheitlichem Leistungsverzeichnis und standortbezogenen Zuschlägen für Anfahrt, Logistik und Lastannahmen – wir montieren regional in Graz und der Steiermark, bei Großprojekten österreichweit. Rechtlicher Rahmen für die Sicherungsmaßnahmen bleibt in jedem Fall das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) mit der Bauarbeiterschutzverordnung (BauV). Wenn Sie ein Leistungsverzeichnis gegenlesen lassen oder Mengen und Positionen für Ihr Dach aufsetzen möchten: Schicken Sie uns Dachplan und Standort über das Kontaktformular – wir melden uns mit konkreten Rückfragen statt mit einer Pauschale.
Häufige Fragen
Wer schreibt die Absturzsicherung aus – Bauherr oder PV-Errichter?
Beides ist möglich, muss aber eindeutig festgelegt sein. Die temporäre Baustellensicherung ist Teil der Montageleistung und gehört in deren Position. Eine dauerhafte Anschlageinrichtung nach ÖNORM EN 795 ist eine Leistung am Bauwerk und wird üblicherweise vom Bauherrn ausgeschrieben – idealerweise gemeinsam mit der PV-Montage, weil beide dieselben Befestigungspunkte und denselben Dachtermin betreffen.
Wie verhindere ich Nachträge bei der PV-Montage?
Die meisten Nachträge entstehen nicht beim Preis, sondern an den Schnittstellen: unklare DC/AC-Grenze, fehlender Auslegungsnachweis, nicht bemusterte Abdichtung, vergessene Kran- oder Gerüstkosten. Wer Dachaufbau, Lastannahmen, Übergabepunkt und Dokumentationsumfang vorab im Leistungsverzeichnis beschreibt, nimmt den häufigsten Nachträgen die Grundlage.
Welche Angaben braucht ein Montagebetrieb für ein belastbares Angebot?
Dachfläche und Dachaufbau, Gebäudehöhe, Standort für Schnee- und Windlast, gewünschte Anlagenleistung, Modul- und Montagesystem oder die Freigabe, es vorzuschlagen, Zugangs- und Kranmöglichkeiten, der Übergabepunkt zur Elektrotechnik sowie das Wunsch-Zeitfenster. Ohne diese Angaben ist jeder Preis eine Schätzung und damit nicht vergleichbar.
